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Gedenktag der Entschlafenen / Totensonntag / Ewigkeitssonntag

Totensonntag, Ewigkeitssonntag, Sonntag vom jüngsten Gericht, Christkönigsfest, Letzter Sonntag des Kirchenjahres - viele Namen hat es im Laufe der Zeit für diesen Gedenktag gegeben.
1816 ordnete König Friedrich Wilhelm III von Preußen an, den letzten Sonntag im Kirchenjahr als allgemeinen Feiertag zur Erinnerung an die Verstorbenen zu begehen. Damit wurde aus den vielen regionalen Feiertagen in seinem Land ein einheitlicher Feiertag.
Die evangelische Landeskirche übernahm diesen Feiertag und er wurde zum Gegenstück des katholischen Feiertags Allerseelen.
Der "Totensonntag" wird nicht zufällig am Ende des Kirchenjahres begangen. Er bezeichnet zum einen das Ende, das Unwiederbringliche. Da aber kurz darauf die Adventstage folgen, der von Gott gesetzte Neuanfang, wird auch im Glauben deutlich, dass der Tod nicht das Ende ist.
In vielen Gemeinden wird zum Klang der Gebetsglocke den Gemeindemitgliedern gedacht, die im laufe eines Kirchenjahres verstorben sind. Ihre Namen werden während des Gottesdienstes verlesen und sie werden in die Fürbitte eingeschlossen. Das Verklingen des Glockenklangs erinnert uns an unsere eigene Vergänglichkeit.
Der "Gedenktag der Entschlafenen" hat als liturgische Farbe Schwarz (oder die Schmucklosigkeit des Altars). Wird der Gedenktag an einem Sonntag, also als "Totensonntag", gefeiert, ist die liturgische Farbe entsprechend der Kirchenjahreszeit oder weiß als Zeichen dafür, dass Christus, der Herr über den Tod, alle Entschlafenen mit Namen kennt und sie zum Leben führt.
Der "Gedenktag der Entschlafenen" erinnert uns daran, woher wir kommen und wohin wir gehen. Meistens finden in den Friedhofskapellen spezielle Gottesdienste statt, in dem der verstorbenen Familienangehörigen gedacht wird und die Hoffnung auf die Auferstehung der Toten verkündigt wird. Anschließend werden die zuvor geschmückten Gräber der Angehörigen und Nahestehenden besucht.

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