Ostern soll das Motto heißen: Zu Hause bleiben!



Dafür wird eine „erweiterte Ruhezeit“ vom 1. bis zum 5. April, also von Gründonnerstag bis Ostermontag, eingeführt. Es dürfen sich dann nur maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.Die Geschäfte sollen in dieser Zeit schließen, am Donnerstag und Samstag sollen ähnliche Regeln wie an Sonn- und Feiertagen gelten. Lediglich der „Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“ darf laut dem Beschluss am Ostersamstag öffnen. Versammlungen im öffentlichen Raum sollen an den fünf Tagen untersagt werden. Gottesdienste sollen möglichst virtuell stattfinden. Die Ostertage sollten zu einer „Ruhephase“ werden, um die dritte Welle „ein Stück weit zu brechen“, begründete Kanzlerin Merkel den Beschluss.

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